Welche Größe darf ein Gartenhaus haben

Bei Gartenhäusern ist es so, dass diese nicht wahllos gebaut werden dürfen. Bevor nun also ein Gartenhaus gebaut wird, müssen unbedingt die Bestimmungen laut Baurecht beachtet werden, damit es hinterher zu keinen Problemen kommen wird.

Werden die vorgeschriebenen Maße nicht eingehalten, kann es sein, dass es zu einem Rückbau des Gartenhauses kommen kann. Also ist wichtig zu wissen, bis zu welcher Größe ein Gartenhaus ohne Genehmigung gebaut werden darf und ab wann eine Genehmigung erforderlich ist.

Wie groß darf das Gartenhaus sein

Ganz wichtig zu wissen ist auch, dass das Gartenhaus zum Nachbargrundstück mindestens einen Abstand von 3 Metern haben muss. Was nun die Größe betrifft, so ist das immer Abhängig davon, wie die Bestimmungen der Region sind. Diese können auf dem Bauamt erfragt werden oder aber auch über das Internet auf der entsprechenden Seite. Die Vorschriften beziehen sich immer nur rein auf die Größe des Hauses, also eine Terrasse oder eine Feuerstellen werden nicht in die Berechnung aufgenommen.

Je nach dem, wie man sich nun also entscheidet, was die Größe betrifft, muss nun also eine Genehmigung erfolgen, oder auch nicht. Übersteigt das Gartenhaus die Genehmigungsfreie Größe, muss also bei dem Bauamt eine Genehmigung erfolgen.

Die angrenzenden Nachbarn müssen ebenfalls für diese Baummaßnahme zustimmen. In der Regel wird es so sein, dass von allen Beteiligten zugestimmt wird, aber wenn nicht kann es dann sein, dass eben das Gartenhaus entsprechend kleiner gebaut werden muss. Oder es könnte auch zu einem langen Rechtsstreit kommen, wenn ein Nachbar nicht mit der Größe des Hauses einverstanden ist.

Die Ausstattung des Gartenhauses

Ist das Gartenhaus genehmigt, oder auch dann wenn ein genehmigungsfreier Gartenhaus erstellt ist, kann es auch an die Ausstattung gehen. Hierbei sind dem Eigentümer keinerlei Grenzen gesetzt. Das Haus kann also genau so ausgestattet werden, wie die Vorstellungen sind. Auch Schlafplätze können geschaffen werden. Gegen einen Vorbau, wie Terrasse kann keiner der Nachbarn Einspruch einlegen. Natürlich muss man sich an die Zeiten der Nachtruhe halten. Das Gartenhaus ist also von der Ausstattung her, an keinerlei Vorschriften gebunden. Ein Gartenhaus kann einen Garten sehr aufwerten und eine tolle Möglichkeit der Ruhe und Entspannung schaffen.

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